Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrkarten des Museumsbahn e. V.
§ 1 – Anspruch auf Beförderung
Für den Museumsbahn e. V. bestehen weder eine Betriebs- noch eine Beförderungspflicht.
§ 2 – Wirksamkeit dieser Bedingungen
- Mit Erwerb einer Fahrkarte bzw. mit dem Betreten der Züge schließt der Fahrgast einen Reisevertrag und erkennt diese Beförderungsbedingungen uneingeschränkt an. Diese werden dadurch Bestandteil des geschlossenen Vertrages.
- Der Vertrag kommt nur mit dem Museumsbahn e. V. zustande. Der jeweilige Vertragspartner ist auf der Fahrkarte ersichtlich.
§ 3 – Verhalten der Fahrgäste und Besucher
1. Fahrgäste und Besucher haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen & Fahrzeugen so zu verhalten, wie es Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und Rücksicht auf andere Personen erfordert. Anweisungen des Betriebspersonals sind zu befolgen.
2. Ihnen ist insbesondere untersagt,
a) die Außentüren und Bühnengeländer während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
b) sich hinauszulehnen sowie Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen,
c) während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
d) als „Reserviert“ gekennzeichnete Wagen oder Abteile zu betreten. Reservierte Sitzplätze sind auf Verlangen unverzüglich zu räumen;
e) die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen,
f) die Toiletten während des Stillstandes des Zuges zu benutzen, das Zugpersonal kann die Toiletten auf Teilabschnitten sperren,
g) die Bahn- und Betriebsanlagen an nicht für Fahrgäste vorgesehenen Stellen zu betreten oder zu überqueren,
h) die Fahrzeuge außerhalb von Bahnhöfen und Haltepunkten zu betreten und zu verlassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Personals;
i) in den Museumszügen und Gebäuden zu rauchen.
3. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern.
4. Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Es besteht keine Erstattungspflicht.
5. Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherheitseinrichtungen betätigt, hat unbeschadet eines Straf- und Bußgeldverfahrens und weitergehender zivilrechtlicher Ansprüche, einen Betrag von 100€ zu zahlen.
§ 4 – Beförderung von Sachen (Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrräder und sonstige Gegenstände) sowie Tieren
- Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen oder Tieren besteht nicht. Die Beförderung ist nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich.
- Es können nur klappbare Rollstühle und einklappbare Kinderwagen transportiert werden.
- Fahrräder können nur transportiert werden, wenn Packabteile oder Packwagen zur Verfügung stehen. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang vor Fahrrädern.
- Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen Maulkorb tragen. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
- Die Fahrgäste sind selbst verpflichtet, sich um Be- und Entladung zu kümmern. Mitgeführte Sachen sind so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
- Eine Haftung für Schäden an den beförderten Sachen und Tieren, für Verlust und bei Diebstahl besteht nicht.
§ 5 - Fahrausweise
- Es gelten nur die Fahrkarten des Museumsbahn e.V bzw. der Bahnwelt Darmstadt-Kranichstein.
- Für Sonderfahrten gelten jeweils die hier im Shop angegebenen Konditionen.
§ 6 – Besondere Bedingungen für Sonderfahrten
- Vom Gesetzgeber her wird auf Veranstaltungstickets kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Insbesondere die Regelungen des BGB über Fernab-satzverträge finden gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB auf die vorliegenden Verträge keine Anwendung.
- Der Umfang der Leistung der Fahrten ergibt sich aus der jeweiligen Fahrt- und Leistungsbeschreibung.
- Sonderfahrten finden nur statt, wenn vorab genügend Reservierung getätigt werden. Andernfalls darf der Museumsbahn e. V. Sonderfahrten absagen. Bereits gelöste Fahrkarten werden in diesem Fall vollständig erstattet.
- Gleiches gilt bei höherer Gewalt (Streik, Unwetter, Waldbrandgefahr, o.ä.) oder wenn die Durchführung der Fahrt aufgrund von Streckensperrungen oder Bauarbeiten undurchführbar oder unzumutbar geworden ist.
§ 7 – Fahrplan
- Der jeweils gültige Fahrplan wird spätestens drei Tage vor der Fahrt im Internet veröffentlicht. Bis dahin gelten Fahrpläne nur vorläufig.
- Sämtliche Zeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich und können vom tatsächlichen Fahrplan abweichen. Der Museumsbahn e.V übernimmt keine Gewähr für die Pünktlichkeit der Züge oder das Erreichen von Anschlussverbindungen. Aus betrieblichen Gründen können eingeplante Fotohalte entfallen oder kurzfristig eine andere als die ursprünglich vorgesehene Strecke verwendet werden. Dadurch kann sich der Aufenthalt am Ziel verkürzen und sich die Ankunft auf der Rückfahrt verspäten. Da der endgültige Fahrplan oft erst kurzfristig vorliegt, sind Abweichungen vom geplanten Ablauf möglich. In allen vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
§ 8 – Fahrzeugeinsatz
Der Einsatz bestimmter historischer Lokomotiven und Wagen können durch den Museumsbahn e. V. auf Grund des Alters der Fahrzeuge nicht zugesichert werden. Der Museumsbahn e.V. ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die angekündigten Fahrzeuge zum Einsatz zu bringen. Sollte dies aus technischen oder betrieblichen Gründen nicht möglich sein, hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Minderung des Fahrpreises. Gleiches gilt wenn der Einsatz von Dampflokomotiven aufgrund von Waldbrandgefahr behördlich untersagt wird.
§ 9 – Haftung
Der Museumsbahn e.V. haftet nicht für die Beschmutzung oder Beschädigung von Kleidung und Gegenständen der Fahrgäste, welche sich aus dem Betrieb der historischen Eisenbahnfahrzeuge oder der Berührung von Puffern oder Ähnlichem ergeben. Gleiches gilt für Verletzungen. Generell ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§ 10 – Ausschluss von Umtausch oder Rückgabe
Es besteht kein Recht auf Umtausch oder Rücktritt.
Stand: 01.07.2023