Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eintrittskarten der Bahnwelt Darmstadt-Kranichstein
Betriebsführung
Das Museums wird vom Museumsbahn e. V. betrieben.
Eintrittskartenbestellung online
Die Bestellung einer Eintrittskarte über unser Online-Bestellportal ist für Sie verbindlich. Sofern wir zum angegebenen Termin keinen Eintritt in das Museum gewähren können, erstatten wir den gezahlten Preis.
Bitte bezahlen Sie die Rechnung rechtzeitig vor dem Museumsbesuch. Sollte Ihre Zahlung nicht bis spätestens einen Tag vor dem Besuchstag gutgeschrieben sein, können Sie entweder einen Zahlungsnachweis zum Besuchstermin oder zur Fahrt mitbringen oder die Rechnung ausnahmsweise vor Ort bar bezahlen. Bei einer eventuellen Doppelzahlung erstatten wir Ihnen den überzahlten Eintrittspreis selbstverständlich zurück.
Besuchszeiten
Ihre Eintrittskarte(n) sind für einen bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit gültig. Bedingt durch die Pandemiebestimmungen kann eine kurzfristige Umbuchung wegen verspäteter Ankunft o. ä. grundsätzlich nicht zugesagt werden. In diesem Fall kann der Eintrittspreis nicht zurückerstattet werden.
Verhalten während des Besuchs
Die Besucher sind verpflichtet, den Anweisungen unseres Personals Folge zu leisten. Diese Anweisungen dienen Ihrer Sicherheit. Die Aushänge zu den Hygienevorschriften sind zu befolgen.
Wir sind berechtigt, Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden oder andere Besucher belästigen, ohne Erstattung der Eintrittskosten aus dem Museum zu verweisen.
Barrierefreier Zugang
Bedingt durch die historische Bausubstanz (enge Türen und Durchgänge, unebenes Gelände) ist die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen nicht an allen Stellen gewährleistet. Die Entscheidung über die Besuchsmöglichkeit bzw. Mitnahme bei einer Fahrt liegt bei unserem Personal. Sollte ein Besuch nicht möglich sein, erstatten wir den bezahlten Eintritt für eine Begleitperson. Erkundigen Sie sich bitte im Voraus per E-Mail (info@bahnwelt.de), ob ein Besuch möglich ist.
Haftung
Für Sachschäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Sachschäden ist auf den Betrag des Dreifachen des Preises der gekauften Eintrittskarte begrenzt.
Im Übrigen haften wir für Personenschäden oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, hier jedoch nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Bei selbstverschuldeten Unfällen ist jede Haftung ausgeschlossen.
Stand 06/2020